am: 20.04.2020 08:19
Projekt und Auftragsvergabe — projekt-auftragsvergabe.com
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Sie suchen jemanden, der
für Sie Ermittlungsarbeiten durchführt?Sie oder Ihr Unternehmen schützt?
Ihre Veranstaltung schützt?
Wenn Sie nur eine der 3 Fragen mit ja beantworten, sind Sie bei uns richtig.
Für uns stehen absolute Diskretion, Qualität und Zuverlässigkeit an erster Stelle.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, über unser Unternehmen und unser Leistungsspektrum.
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Mitarbeiter
Unsere Mitarbeiter sind bestens auf ihre jeweiligen Aufgaben vorbereitet und sie lernen laufend hinzu.
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter gehören zu den Schlüsseln unseres Erfolgs. Alle unsere Mitarbeiter zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Perfektion und Seriosität aus. Ein gepflegtes Erscheinungsbild, sowie Deutsch in Wort und Schrift und mindestens die Sachkundeprüfung nach §34a der GewO sind nur einige Entscheidungskriterien. Unsere Mitarbeiter verfügen über diverse Erfahrungen in den Bereichen Objekt- und Veranstaltungsschutz, als Detektive sowie Ordnungskräfte in Diskotheken. Jeder unserer Mitarbeiter verfügt über eine Unterrichtung nach § 34a der GewO oder Sachkundeprüfung nach § 34a der GewO und zum Teil Werkschutz-Qualifikationen.
Ausbildung
Sachkundeprüfung nach § 34a der GewO oder Unterrichtung nach § 34a der GewO
Lehrgangsziel
Ablegen der Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 1 Satz 5 GewO (Voraussetzung für die Tätigkeit als Ladendetektiv, Türsteher gastgewerblicher Diskotheken und bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr).
Abschluss
Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 1 Satz 5 GewO (Prüfung vor der IHK).
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, keine Eintragungen im Führungszeugnis, physische und psychische Eignung, Deutsch in Wort und Schrift.
Lehrgangsdauer
40 Unterrichtseinheiten, Wochenendlehrgang, inkl. E-Mail- oder telefonischer Betreuung bei Fachfragen der Teilnehmer während der Lehrgangsdauer und bis zur planmäßigen Sachkundeprüfung vor der IHK.
Inhalte
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, Bürgerliches Recht, Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Menschen, Umgang mit Verteidigungswaffen, Unfallverhütungsvorschriften, Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Arbeitnehmerüberlassung
ERLAUBNIS zur Arbeitnehmerüberlassung (PDF) nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August 1972 - BGBI. I S. 1393 - wird der RS SECURITY CHEMNITZ GmbH & Co. KG die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern erteilt
Bundesagentur für ArbeitRegionaldirektion Sachsen